Arbeitssicherheit für mehr Arbeitsschutz

Die Arbeitssicherheit ist neben der Arbeitsmedizin eine der tragenden Säulen des Arbeitsschutzes. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften verlangen von den Unternehmen, ihre Arbeitsplätze sicher zu gestalten und hierbei Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch zu nehmen. Der Tätigkeitsumfang einer Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich an gesetzlichen Einsatzzeiten und dem tatsächlichen Bedarf im Unternehmen oder in der Organisation. 

Trotz dieser klaren gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie von uns eine angemessene Unterstützung, um Ihre Arbeitsschutzorganisation so aufzubauen oder weiterzuentwickeln, wie sie zu Ihrem Unternehmen passt. Wir nennen dies systemische Beratung. 
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig und der zeitliche Umfang unternehmens- und branchenspezifisch. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie mit der Beratung in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, zu neuen gesetzlichen Anforderungen, dem Einsatz und der Auswahl von Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen. Darüber hinaus führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßige Betriebsbegehungen durch und hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen.  

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne beim Erstellen Ihrer Gefährdungsbeurteilungen, beim Gefahrstoffmanagement sowie bei der Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen. 

 Sie möchten mehr über unsere unterstützenden Leistungen oder die Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfahren? Dann sprechen Sie uns bitte an. 

Das bieten wir Ihnen

1.

Die Leistungen von mesino umfassen alle gesetzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung, indem wir für Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellen und die Aufgaben nach § 6 ASiG übernehmen.
  • Gesetzliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur)
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Umfassende Beratung zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  • Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen, wie z.B. Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeits- und Brandschutz
  • Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Unfalluntersuchungen und -analysen
  • Erstellung eines Jahresberichts nach § 5 DGUV-Vorschrift 2

2.

Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen nicht mehr als 50 Personen? Dann haben Sie die Möglichkeit, das Betreuungsmodell “alternative bedarfsorientierte Regelbetreuung” (Unternehmermodell) zu wählen. In diesem Fall lässt sich die Geschäftsführung bei der Berufsgenossenschaft in Ihren Arbeitsschutzaufgaben schulen.  
Auch bei diesem Betreuungsmodell kann die Notwendigkeit bestehen, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen beratend hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Fall. 
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe,
  • Untersuchung von Unfällen,
  • Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen

3.

Ein weiterer Anlass für das Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kann unter anderem die Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren sein. 
  • Maschinen-/Anlagensicherheit 
  • Beleuchtungsmessungen 
  • Raumakustik – Schallpegelmessungen und Bestimmung der Nachhallzeiten 
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen 
  • Unterstützung bei Neu-/Umbauplanungen 

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